Notstandsgesetz

Ungarn: Ist das Parlament „ausgeschaltet“?

Das Parlament hat am Montag einer Verlängerung des Ausnahmezustands zur Bekämpfung des Coronavirus, ohne zeitliche Befristung, zugestimmt (Im Bild: Ministerpräsident Viktor Orbán).
Das Parlament hat am Montag einer Verlängerung des Ausnahmezustands zur Bekämpfung des Coronavirus, ohne zeitliche Befristung, zugestimmt (Im Bild: Ministerpräsident Viktor Orbán).(c) REUTERS (POOL)
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Das Notstandsgesetz und das Fehlen einer zeitlichen Beschränkung könnten ein innenpolitischer Schachzug von Premier Orbán gewesen sein.

Budapest. Von einem Ende der Demokratie in Ungarn schreiben internationale Medien, seit das Parlament am Montag einer Verlängerung des Ausnahmezustands zur Bekämpfung des Coronavirus, ohne zeitliche Befristung, zugestimmt hat. Das unterscheidet sich von den Notstandsgesetzen anderer Länder, die zeitlich begrenzt sind, etwa auf sechs Monate in Italien.

Das bedeutet aber nicht, dass die parlamentarische Demokratie vollkommen ausgesetzt ist. „Ich gehe davon aus, dass das Parlament seine Arbeit weiter verrichten wird, weiter tagen und auch weiterhin Gesetze verabschieden wird“, sagte eine ranghohe Quelle zur „Presse“. Nur in Fragen, die mit der Bekämpfung der Coronavirus-Krise und ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu tun haben, ist die Regierung jetzt berechtigt, ohne Hinzuziehung des Parlaments und gegebenenfalls in Abweichung von geltenden Gesetzen, „wo notwendig“ und „verhältnismäßig“ zu entscheiden. Und das auch nur, solange die Epidemie andauert.

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